Was man beim Pflegestufe Beantragen wissen sollte

Was man beim Pflegestufe Beantragen wissen sollte

Trotz aller Fürsorge für die eigene Gesundheit kann es schnell passieren, dass man pflegebedürftig wird. Dafür können Unfälle und Infektionen genauso sorgen wie bestimmte Grunderkrankungen wie Arthrose, Demenz und Lähmungen. Der deutsche Gesetzgeber hat dafür für Sozialversicherungspflichtigen die gesetzliche Pflegekasse geschaffen, bei der man in diesem Fall dann eine Pflegestufe beantragen kann, falls der notwendige Aufwand bei der Betreuung den jeweiligen Umfang erfüllt. Dieser wird daran festgemacht, wie viel Zeit pro Tag für die gesamte Betreuung aufgewendet werden muss und welcher Teil davon auf die Grundpflege entfällt.

Als Grundpflege werden die Hilfestellungen bezeichnet, die bei der Körperhygiene, beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen sowie beim Essen benötigt werden. Für die Pflegestufe I muss dafür ein Bedarf von 45 Minuten pro Tag durch Gutachten nachgewiesen werden. Bei der Pflegestufe II erhöht sich dieser Anteil auf 120 Minuten und die Pflegestufe III wird den Patienten gewährt, bei denen der Aufwand für die Grundpflege mehr als vier Stunden pro Tag beträgt.


Foto Quelle Bjorn Bednarek

01. November 2011 von admin
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